Praxisadresse: Berliner Str.24, 32052 Herford

Gesetzliche Unfallversicherungen:

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen


Psychotherapeutenverfahren

Sie haben einen Unfall/Übergriff während Ihrer Arbeit oder auf dem Arbeitsweg erlebt? Dann sind meistens die gesetzlichen Unfallversicherungen zuständig, d.h. eine Berufsgenossenschaft (gewerblicher Bereich) oder Unfallkasse (öffentlicher Bereich, Gemeinden/Städte). Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist dort pflichtversichert und kann die Leistungen nach Prüfung in Anspruch nehmen.

Dies umfasst nicht nur körperliche Verletzungen, sondern auch die psychischen Folgen von z.B. Autounfällen, gewaltsamen Übergriffen z.B. in Pflegeeinrichtungen, Tankstellen, Spielotheken oder anderen extremen Ereignissen.

Das sog. Psychotherapeutenverfahren, das die Bewältigung der psychischen Folgen von extremen Ereignissen zum Ziel hat läuft folgendermassen ab:

1. Auftrag für die Behandlung

- durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

- oder durch die Überweisung eines Durchgangsarztes/-ärztin

2. Fünf probatorische Sitzungen

- Diagnostik und erste psychische Hilfe

3. Psychotherapeutische Weiterbehandlung

- Behandlung mit 10 Sitzungen

- danach gfls. Verlängerungen der Behandlung

Bei Bedarf rufen Sie bitte in der Praxis an und sagen ausdrücklich, wenn Sie über diesen Weg zur Behandlung hier kommen.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos